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Einkommensteuer; | Hinzurechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 5 i. V. mit § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG
Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Betreuungsfreibetrags in den Zeilen 46 bis 49 der Anlage ,,Kinder'' zur ESt-Erklärung beantragen, sofern das Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet ist. Diese Übertragung geschieht ohne Mitwirkung des anderen Elternteils; das EStG stellt bei dieser Übertragung ausschließlich auf die Meldung des Kindes ab. Die Hinzurechnung des Kindergeldes nach § 31 Satz 5 i. V. mit § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG ist jedoch weiterhin im Verhältnis der in Anspruch genommenen Kinderfreibeträge - mithin also hälftig - vorzunehmen, weil der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch des barunterhaltspflichtigen Elternteils nicht von der Inanspruchnahme de...