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IWB 23/2008 S. 1354

China | Einkommensteuerbefreiung für Zinserträge

Am haben das chinesische Finanzministerium und das Staatsbüro für Besteuerung einen Erlass über die Steuerbefreiung von Zinserträgen aus Spareinlagen bei der Einkommensteuer veröffentlicht. Die Steuerbefreiung gilt für alle Zinserträge, die ab dem anfallen und soll zeitlich beschränkt sein. Dagegen sind Zinserträge, die auf den Zeitraum vom bis zum entfallen, mit einem Steuersatz von 5 % zu versteuern.

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