Arbeitshilfe - Stand: 24.02.2010

Erschließungskosten als Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage - Mustereinspruch

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Gehören Erschließungskosten, die von der Gemeinde bereits verauslagt wurden und bei Verkauf des Grundstücks im Gesamtkaufpreis ausgewiesen worden sind, als zusätzliche Gegenleistung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, oder sind diese Kosten aus dem Kaufpreis herauszurechnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAC-97984