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Ertragsteuerliche Organschaft
EuGH bejaht grenzüberschreitende Organschaft in Bezug auf die inländischen Untergesellschaften
Mit Urteil v. - Rs. C-418/07, Société Papillon hat der EuGH in einem französischen Fall entschieden, es verstoße gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, wenn eine inländische Enkelgesellschaft am konzerninternen steuerlichen Ergebnisausgleich nur deshalb nicht teilnehmen kann, weil die Zwischengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und im Inland nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Der Hintergrund
Anstelle der Organschaft deutscher Prägung schafft das französische Recht den Gewinn- und Verlustausgleich im Konzern über die sog. steuerliche Integration (intégration fiscale). Dabei darf die inländische Kapitalgesellschaft entscheiden, welche inländischen Tochtergesellschaften daran teilnehmen sollen. Voraussetzung ist eine Mindestbeteiligung am Stamm- bzw. Grundkapital von 95 %. Die Beteiligung kann auch indirekt sein, aber nur über eine andere Teilnehmerin.
Damit macht die Integration an der Landesgrenze ein für alle Mal halt, denn eine nicht bzw. nur beschränkt steuerpflichtige Tochtergesellschaft ist mangels eigener Erklärungspflicht von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. Gegen diesen Ausschluss wandte sich...