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Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer kann die Steueranmeldungen des früheren Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betreffen. Die Lohnsteuer-Anmeldung betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu dulden hat. Der Rechtsschutz des Arbeitnehmers macht es daher erforderlich, dass er die Anmeldung der Lohnsteuer anfechten bzw. einen Antrag auf Änderung stellen kann.