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Kindergeld für ein im Ausland geborenes Kind erst ab Begründung seines Wohnsitzes im Inland
Der Wohnsitz eines im Ausland geborenen Kindes wird nicht bereits durch die Absicht der Eltern, das Kind solle ab seiner Geburt in der gemeinsamen Wohnung im Inland leben, begründet. Über die Grundsätze des Familienwohnsitzes können Personen über einen Familienangehörigen einen Wohnsitz beibehalten, nicht aber erstmals begründen.