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OFD Frankfurt/M. - S 2706 A - 98 - St 54

Einkommensermittlung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft

Bezug:

Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren nach SGB II normierten Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung. Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind hoheitlich. Nach § 44b SGB II ist vorgesehen, dass die beiden Träger zur einheitlichen Leistungserbringung eine Arbeitsgemeinschaft gründen, die damit zum Träger der Verpflichtung wird.

Eine Rückfrage bei den hessischen Finanzämtern hat ergeben, dass die Gewinn- und Verlustrechnungen solcher Arbeitsgemeinschaften jedoch aus nur wenigen Positionen bestehen. Erträge und Aufwendungen werden nur in geringer Höhe ausgewiesen, obwohl die Arbeitsgemeinschaften wesentlich höhere Auszahlungs- und Rückforderungsbescheide erlassen haben.

Weitere Ermittlungen haben jetzt ergeben, dass lediglich 69 sog. Optionskommunen ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. Diese 69 Optionskommunen, die neben der Bundesagentur für Arbeit ein zugelassener Leistungsträger nach dem SGB II sind, erhalten sämtliche ihnen entstandene Kosten (einschließlich der Leistungsbeträge) von der Bundesagentur für Arbeit auf das eigene Konto erstattet und nehmen die Auszahlungen an die Beteiligten (Antragsteller) selbst vor.

Bei allen anderen Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, erfolgt die Auszahlung des gesamten Leistungsbetrags (Grundsicherung und Unterkunft) direkt über ein Konto der Bundesagentur für Arbeit an den betreffenden Antragsteller. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet dann die Kosten der Unterkunft direkt mit der Kommune ab. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind selbst kein Leistungsträger nach dem SGB II. Träger der Grundsicherung sind weiterhin nach § 6 Abs. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune.

Aus diesem Grund sind bei den 69 Optionskommunen weiterhin die Leistungen an die Antragsteller in der Buchführung zu erfassen sind, da diese Optionskommunen ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. Sofern jedoch die Auszahlungsvorgänge nicht über die Bankkonten der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, abgewickelt werden und diese Arbeitsgemeinschaften ihre Leistungen nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen, sind die Auszahlungsvorgänge auch nicht in der Buchführung zu erfassen.

Eine Übersicht über die 69 Optionskommunen enthält die Anlage 1.

Anlage Übersicht der 69 Optionskommunen nach Bundesländern

Stand:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bundesland
Kommune
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Ostvorpommern
Niedersachsen
Landkreis
Ammerland
Landkreis
Emsland
Landkreis
Göttingen
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Landkreis
Leer
Landkreis
Osnabrück
Landkreis
Oldenburg
Landkreis
Osterholz
Landkreis
Osterode am Harz
Landkreis
Peine
Landkreis
Rothenburg/Wümme
Landkreis
Soltau-Fallingbostel
Landkreis
Verden
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Landkreis
Harz
 
Saalekreis
 
Salzlandkreis
Brandenburg
Landkreis
Oberhavel
Landkreis
Oder-Spree
Kreis
Ostprignitz-Ruppin
Landkreis
Spree-Neiße
Landkreis
Uckermark
Nordrhein-Westfalen
Kreis
Borken
Kreis
Coesfeld
Kreis
Düren
 
Ennepe-Ruhr-Kreis
Stadt
Hamm
 
Hochsauerlandkreis
Kreis
Kleve
Kreis
Minden-Lübbecke
Stadt
Mülheim an der Ruhr
Kreis
Steinfurt
Hessen
Kreis
Bergstraße
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Landkreis
Fulda
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
 
Hochtaunuskreis
 
Main-Kinzig-Kreis
 
Main-Taunus-Kreis
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
 
Odenwaldkreis
Kreis
Offenbach
 
Rheingau-Taunus-Kreis
 
Vogelsbergkreis
Landeshaupstadt
Wiesbaden
Thüringen
Landkreis
Eichsfeld
Stadt
Jena
Sachsen
Landkreis
Bautzen
Landkreis
Döbeln
Landkreis
Kamenz
Landkreis
Löbau-Zittau
Landkreis
Meißen
 
Muldentalkreis
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Südwestpfalz
Landkreis
Vulkaneifel
Saarland
Landkreis
St. Wendel
Baden-Würtemberg
Landkreis
Biberach
 
Bodenseekreis
 
Ortenaukreis
Landkreis
Tuttlingen
Landkreis
Waldshut
Bayern
Stadt
Erlangen
Landkreis
Miesbach
Stadt
Schweinfurt
Landkreis
Würzburg

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Fundstelle(n):
RAAAC-97857