Lehr- und Trainingsbuch Gewerbesteuer
4. Aufl. 2009
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Anhang: Zusammenfassende Übungsaufgaben
Aufgabe 1
Der Einzelkaufmann Heinrich Jäger in Lippstadt erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr (= Kalenderjahr) ein vorläufiges Jahresergebnis von 60 000 €. In diesem Ergebnis war eine Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe von 3 000 € verrechnet. Heinrich Jäger betreibt sein Geschäft in einem eigenen Gebäude, dessen Einheitswert als Betriebsgrundstück mit 50 000 € festgestellt ist.
Im Vorjahr beteiligte sich Heinrich Jägers Onkel kurz nach seiner Pensionierung als Regierungsdirektor mit einer Einlage von 50 000 € als stiller Gesellschafter an dessen Handelsgewerbe. Sein Gewinnanteil für das abgelaufene Jahr betrug 4 000 €; Heinrich Jäger hatte diesen Betrag zu Lasten des Aufwandes als Rückstellung in seine Schlussbilanz eingestellt.
Ermitteln Sie die Gewerbesteuerrückstellung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Hebesatz der Gemeinde Lippstadt betrage 350 %. Auf die sachliche und persönliche Gewerbesteuerpflicht ist nicht einzugehen.
Lösung (Rechtslage ab 2008)
a) Ermittlung des Gewerbeertrages
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind gemäß § 4 Abs. 5b EStG dem vorläufigen Gewinn hinzuzurechnen. Der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters stellt ein Entgelt im Sinn...