Lehr- und Trainingsbuch Gewerbesteuer
4. Aufl. 2009
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Abschnitt 2: Der Steuergegenstand
A. Überblick
14Zur Abgrenzung des Steuergegenstandes der Gewerbesteuer werden in diesem Kapitel unter anderem die im vorliegenden Überblick fett gedruckten Begriffe abgehandelt. Steuergegenstand ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG
der stehende Gewerbebetrieb,
soweit er im Inland betrieben wird.
Das Inland i. S. d. Gewerbesteuergesetzes umfasst gemäß § 2 Abs. 7 GewStG auch den Anteil am Festlandsockel, der der Bundesrepublik Deutschland zusteht, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht und ausgebeutet werden, sowie Teile von durch Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten grenzüberschreitenden Gewerbegebieten. Ab dem EZ 2008 gehört zum Inland auch der Teil des Festlandsockels, der der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien – gemeint ist hiermit vor allem der Erzeugung von Windenergie – dient.
15Für die Definition des Gewerbebetriebs verweist § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG auf das Einkommensteuergesetz. Dieses umschreibt in § 15 Abs. 2, welche Betätigungen als Gewerbebetrieb anzusehen sind. § 2 Abs. 1 GewStG erfasst somit die Gewerbebetriebe kraft gewerblicher Betätigung. Diese werden auch als natürliche Gewerbebetriebe bezeichnet.
Der Regelfall des natürlichen Gewerbebetriebs ist der stehende Gewerbebetrieb, der über mind...