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Währungsumstellung DM/EUR zum 1. Januar 2002
Mit dem fällt die Deutsche Mark (DM) als nationale Währungseinheit weg. Die Arbeitgeber können daher für Abrechnungszeiträume vom an die Lohn- und Gehaltsabrechnung nur noch in EUR durchführen. In Anlehnung daran sind die Beiträge zur Sozialversicherung in EUR zu berechnen und nachzuweisen; außerdem sind die Meldungen zur Sozialversicherung für Zeiten vom an in EUR zu erstatten.
Historische DM-Datenbestände dürfen jedoch nicht in EUR umgestellt werden. Das bedeutet, dass Berichtigungen von Beiträgen und Meldungen aus einem DM-Entgeltabrechnungszeitraum von dem Arbeitgeber weiterhin nur in DM und nicht in EUR vorzunehmen sind. Die sich hierauf beziehenden Beitragsnachweise und Meldungen sind deshalb in DM zu erstatten.
Lohnunterlagen, die der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten zu führen hat, sollen u.a. alle Angaben enthalten, die über die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers und der ordnungsgemäßen Erstattung der Meldungen Aufschluss geben. Vor diesem Hintergrund sind alle versicherungs-, beitrags- oder melderechtlichen Beurteilungen, die im Zusammenhang mit der Währungsumstellung erfolgen, in den Lohnunterlagen zu dokumentieren.
Mit der ...