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Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheckverfahren
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4621) hat die von der „Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (Hartz-Kommission) entwickelten Konzepte zur Neuausrichtung und Verbreiterung der Handlungsansätze der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt. Damit soll das Entstehen von Arbeitslosigkeit verhindert und der Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig unterstützt werden.
Durch entsprechende Förderanreize sollen insbesondere im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen eine Vielzahl von bisher im Rahmen der Illegalität ausgeübte Beschäftigungen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Dafür wurden u.a. die am in Kraft getretenen Regelungen zum Haushaltsscheckverfahren grundlegend geändert.
Das Haushaltsscheckverfahren findet für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Anwendung und konnte bis zum In-Kraft-Treten des vorgenannten Gesetzes sowohl für versicherungsfreie geringfügige als auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen alternativ zum allgemeinen Beitrags- und Meldeverfahren genutzt werden. Vom an ist das Haushaltsscheckverfahren nur noch für geringfügige Beschäft...