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AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I Seite 4607 und Seite 4621) wurden zum einen die Regelungen zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen neu gefasst und die Bestimmungen über die Beitragsberechnung in der Gleitzone eingeführt. Zum anderen sind auch versicherungs- und beitragsrechtliche Vorschriften geschaffen bzw. geändert worden, die die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsrechts begleiten oder Vereinfachungen im Sozialversicherungsrecht schaffen sollen, um die Arbeitgeber zu entlasten. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Befreiung vom Arbeitgeberbeitragsanteil in der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung eines älteren Arbeitslosen

  • Die Einführung des Zuflussprinzips bei Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

  • Die ergänzende Definition des Begriffs einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zur Beibehaltung der bisherigen Abrechnungspraxis

  • Die Bestimmungen über die Zahlung von Existenzgründungszuschüssen (Stichwort „Ich-AG”, „Familien-AG”) und deren sozialversicherungsrechtliche Flankierung

  • Die Regelungen über die Entgeltsicherung

  • Der Verzicht auf die Hinterlegung des Sozialv...

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