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Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I Seite 4607 und Seite 4621) wurden zum einen die Regelungen zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen neu gefasst und die Bestimmungen über die Beitragsberechnung in der Gleitzone eingeführt. Zum anderen sind auch versicherungs- und beitragsrechtliche Vorschriften geschaffen bzw. geändert worden, die die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsrechts begleiten oder Vereinfachungen im Sozialversicherungsrecht schaffen sollen, um die Arbeitgeber zu entlasten. Dazu gehören insbesondere:
Die Befreiung vom Arbeitgeberbeitragsanteil in der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung eines älteren Arbeitslosen
Die Einführung des Zuflussprinzips bei Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Die ergänzende Definition des Begriffs einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zur Beibehaltung der bisherigen Abrechnungspraxis
Die Bestimmungen über die Zahlung von Existenzgründungszuschüssen (Stichwort „Ich-AG”, „Familien-AG”) und deren sozialversicherungsrechtliche Flankierung
Die Regelungen über die Entgeltsicherung
Der Verzicht auf die Hinterlegung des Sozialv...