Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Zusätzlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom (BGBl I S. 3445) hat der Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Finanzierung der Aufwendungen für Zahnersatz über einen einheitlichen, einkommensunabhängigen (Fest-)Beitrag wieder rückgängig gemacht und stattdessen ein Vorziehen des ab 2006 ohnehin vorgesehenen zusätzlichen Beitrags für Mitglieder, verbunden mit einer Anhebung dieses Zusatzbeitrags, beschlossen. Danach ist vom an von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ein Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 v. H. auf die beitragspflichtigen Einnahmen zu erheben. Zeitgleich mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes sind die Krankenkassen von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Beitragssätze in demselben Umfang abzusenken.

Bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehört der zusätzliche Beitrag zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der durch den Arbeitgeber zu berechnen, vom Arbeitsentgelt einzubehalten und zusammen mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) abzuführen ist. Den auf den zusätzlichen Beitragssatz...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen