Gewinnauswirkung bei der Durchführung einer Bilanzberichtigung
Leitsatz
Ein formell falsch ausgewiesener einmaliger Korrekturposten ist für die bilanzielle Gewinnermittlung nachfolgender Jahre
ohne Bedeutung.
Eine Bilanzberichtigung ist stets unter Berücksichtigung der Fehlerursache durchzuführen, wobei es auf eine zutreffende Erfassung
des Totalgewinns ankommt.
Gebietet eine Fehlerursache eine erfolgsneutrale (Gewinn-) Berichtigung, so ist die Bilanzberichtigung innerhalb der Steuerbilanz
erfolgswirksam durchzuführen und außerhalb derselben wieder zu neutralisieren.
Handelt es sich bei einer fehlerhaften Bilanzposition um einen steuerlichen Verrechnungsposten mit dem zutreffend eine verdeckte
Gewinnausschüttung wirksam erfasst worden ist, hat eine in späteren Jahren durchzuführende Bilanzberichtigung gewinnneutral
zu erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAC-97507
Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.