Geschäftsstellen sind Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden; dabei kann es
sich auch um bloße Kontaktbüros ohne spezielle Geschäftsausstattung handeln.
Die Angabe einer inländischen Adresse mit Telefonnummer und Telefaxnummer eines Festnetzanschlusses auf den Rechnungen eines
Unternehmers für die Ausführung unternehmensbezogener Tätigkeiten lässt auf das Vorliegen einer inländischen Geschäftsstelle
im Sinne des § 12 S. 1 Nr. 3 AO (Betriebsstätte) schließen.
Fundstelle(n): QAAAC-97506
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 01.11.2007 - 4 K 213/06
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