Widerruf des Kindergeldbescheids nach Nichtanerkennung eines ausländischen Elternteils als Spätaussiedler
Leitsatz
Wird Kindergeld über einen längeren Zeitraum nur vorläufig bewilligt, weil es an der Vorlage einer Spätaussiedlerbescheinigung
noch fehlt, so ist eine anderthalb Jahre zurückwirkende "Ablehnung" des Antrags auf Gewährung von Kindergeld rechtmäßig, wenn
der Status als Spätaussiedler abgelehnt worden und der Aufenthalt des Elternteils nur aus humanitären Gründen gestattet worden
ist. Darüber hinaus kann ein Bescheid, mit dem Kindergeld vorläufig bewilligt worden ist, wegen Eintritts eines rückwirkenden
Ereignisses widerrufen werden mit der Folge einer Verpflichtung zur Rückzahlung des bezogenen Kindergelds.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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