Unterstützung anderer Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen als Beratungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3
UStG
Leitsatz
Bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung umfasst § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG jedwede Art von Beratungsleistungen, die hauptsächlich
und gewöhnlich von den bezeichneten Berufen ausgeführt werden. Dabei muss die Beratung den Kern und das Schwergewicht der
zu beurteilenden Leistung ausmachen.
Ein Personalberatungsunternehmen, das seinen im Ausland ansässigen Auftraggeber durch Erarbeitung des Anforderungsprofils
sowie Informationen über den Werdegang und die fachliche und persönliche Qualifikation der vorgeschlagenen Kandidaten bei
der Besetzung offener Führungspositionen unterstützt, erbringt daher – in Abgrenzung zur Personalvermittlung – eine nicht
steuerbare Beratungsleistung i. S. v. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG am Sitz des Empfängers.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-97491
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