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FG Köln 02.06.2008 15 K 2935/05, BBK 23/2008 S. 4828

Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw; unentgeltliche Wertabgabe

Bei einem gemischt genutzten Gegenstand hat der Stpfl. das Recht, nur den unternehmerisch genutzten Teil oder den gesamten Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen und die unternehmensfremde Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Er kann somit auch den Vorsteuerabzug aus den laufenden Betriebskosten eines gemischt genutzten Pkw geltend machen.

Erst nach Ermittlung der Betriebsausgaben, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, sind diese auf die unternehmerischen Fahrten und die Privatfahrten durch Schätzung aufzuteilen (BFH-Az.: XI R 32/08, NWB QAAAC-93929).

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