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Editorial
Schenkungsteuererklärung
§ 170 Abs. 2 AO regelt Tatbestände, bei deren Vorliegen die Frist für die Festsetzungsverjährung einstweilen nicht zu laufen beginnt. Das ist u. a. der Fall, wenn eine Steuererklärung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist. Was aber ist, wenn beide Tatbestände vorliegen? Der BFH beantwortet diese bislang strittige Frage mit Urteil v. dahin, dass dann zwar die Fristenhemmung aufgrund des ersten Tatbestands (Anzeigepflicht) beendet ist, dies aber an der Fristenhemmung durch den zweiten Tatbestand (Steuererklärung) nichts ändert. Gregier geht auf das Verhältnis zwischen dem Anlauf der Festsetzungsfrist in den verschiedenen Varianten des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO untereinander ein. Mehr auf Seite 4.
Einkünfte von Grenzpendlern
Mit hat der BFH die Frage beantwortet, ob eine Steuerfreiheit nach ausländischen Recht bei der Ermittlung der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung fingiert unbeschränkt Steuerpflichtiger zu berücksichtigen ist. Nacke beleuchtet die Einkünfteermittlung im Rahmen der Prüfung des § 1 Abs. 3 EStG und geht dabei auch auf europarechtliche Bedenken ein. Mehr auf Seite 7.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg