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Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers
Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer, der seit mehr als zwei Jahren am Beschäftigungsort wohnt und dort über eine Wohnung verfügt, die an Ausstattung und Größe seine Wohnung am Heimatort übertrifft, spricht vieles dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt worden sind, während die Heimatwohnung nur für Besuchszwecke vorbehalten wird.