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Einkünftefeststellung bei vermögensverwaltender Gesellschaft
Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung an eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft sind auch dann auf der Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen, wenn ein Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist.