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Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheids als rückwirkendes Ereignis
Bei der in § 29 Abs. 2 ErbStG enthaltenen rückwirkenden Fiktion, nach der der ursprüngliche Erwerber (rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Erwerbs) wie ein Nießbraucher besteuert wird, handelt es sich um eine Wertberechnungsvorschrift, die ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt.