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Einkommensteuer | Aufteilung von Einkünften in solche aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – ggf. im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen ( NWB OAAAC-97242). – Anmerkung: Das Problem der unterschiedlichen Einkünftezuordnung, weil – wie im Streitfall – der Kläger teilweise nicht eigenverantwortlich tätig war, kann eigentlich nur in einer Konstellation auftreten, in der der Mitarbeiter des Freiberuflers seinersei...