Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers
Leitsatz
Der Anspruch auf Kindergeld eines in Deutschland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers, der nicht der Versicherungspflicht
der deutschen Rentenversicherung unterliegt, ist für seine in Polen bei seiner Ehefrau lebenden Kinder allenfalls dann ausgeschlossen,
wenn und soweit ihm oder seiner Ehefrau in Polen Leistungen gewährt wurden bzw. werden oder bei entsprechender Antragstellung
zu gewähren (gewesen) wären, die dem Kindergeld vergleichbar sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 194 Nr. 3 XAAAC-96682
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.06.2008 - 5 K 2208/07