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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4134/07 Z,EU

Gesetze: TrZG § 4 Abs. 1 Satz 1 VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 133 Abs. 1 Buchst. b VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 136 Abs. 1 RL 2006/112/EGArt. 143 Buchst. g RL 2006/112/EG Art. 151 Abs. 1 Buchst. b

Entstehung einer Abgabenschuld durch die Entnahme von Zollgut aus der Zollgutverwendung der ausländischen Streitkräfte oder ihrer Mitglieder in den freien Verkehr

Leitsatz

Eine Abgabenschuld nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Truppenzollgesetz entsteht nur bei einer Entnahme von Zollgut aus der Zollgutverwendung der ausländischen Streitkräfte – z. B. bei einvernehmlichem Besitzübergang an einen Nichtberechtigten – und nicht schon dadurch, dass die Stationierung eines Mitglieds der ausländischen Streitkräfte, das eine abgabenfrei erworbene Ware (hier: in das Inland verbrachte PKW) im Besitz hat, in der Bundesrepublik Deutschland endet.

Fundstelle(n):
GAAAC-96679

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.03.2008 - 4 K 4134/07 Z,EU

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