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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1404/08

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Berücksichtigung eines Kinds bei Vollzeiterwerb

Leitsatz

Bei einer nicht parallel zu einer Ausbildung ausgeübten Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kinds, welche die Kindergeldberechtigung ausschließt, werden die Monate dieser Tätigkeit bei der Frage nach der Kindergeldberechtigung vorab eliminiert. Einkünfte und Bezüge des Kinds, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben bei der Ermittlung des Grenzbetrags außer Ansatz (§ 32 Abs. 4 Satz 8 EStG). Für die übrigen Monate ist ein anteiliger Grenzbetrag zu ermitteln.

Fundstelle(n):
SAAAC-96675

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