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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 1986/07 EFG 2009 S. 139 Nr. 2

Gesetze: ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2ErbStG § 16 Abs. 2ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1aAO § 8 EG Art. 234 Abs. 2

Begründung eines Wohnsitzes im Inland

Keine europarechtliche Diskriminierung durch erbschaftsteuerliche Freibetragsregelung

Leitsatz

1. Ein Wohnsitz im Inland wird nicht dadurch begründet, dass jemand sich bei dauerndem und langfristigem Aufenthalt im Ausland nur gelegentlich im Urlaub oder zu Besuchszwecken in einer Wohnung im Inland aufhält.

2. Die europäischen Grundfreiheiten gelten uneingeschränkt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

3. Die unterschiedliche Freibetragsregelung nach § 16 ErbStG für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige wird europarechtlich dadurch gerechtfertigt, dass beschränkt Steuerpflichtige nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit ihrem Inlandsvermögen der deutschen Schenkungs- und Erbschaftsteuer unterliegen.

4. Eine mittelbare Diskriminierung im Ausland wohnender EG-Bürger ist durch die unterschiedliche Gestaltung der Freibetragsregelung nur gegeben, wenn mindestens 90 % des gesamten Vermögens der inländischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer unterliegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 727 Nr. 12
EFG 2009 S. 139 Nr. 2
IStR 2009 S. 249 Nr. 7
UVR 2009 S. 169 Nr. 6
YAAAC-96673

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.10.2008 - 2 K 1986/07

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