FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 138/07 EFG 2009 S. 87 Nr. 2
Gesetze:
DBA CHE Art. 4 Abs. 2 a S. 2
DBA CHE Art. 4 Abs. 3 S. 2
DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d
DBA CHE Art. 15 Abs. 1 S. 1
DBA CHE Art. 15 Abs. 4
EStG§ 1 Abs. 1
EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3
Besteuerung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz, der außerhalb
der Schweiz tätig ist
Leitsatz
Die Einkünfte eines leitenden Angestellten, der aufgrund einer Wohnstätte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und
gleichzeitig in der Schweiz ansässig ist, aus seiner Tätigkeit für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, wird auch dann
am Ort des Sitzes der Gesellschaft in der Schweiz ausgeübt und ist im Inland steuerfrei und nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts
zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird und nicht lediglich im Ausland
sich auswirkende Aufgaben umfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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