Zugang eines Steuerbescheids bei gemeinsamen Hausbriefkasten
Vorbehalt der Nachprüfung und Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
Leitsatz
1. Teilt sich der Steuerpflichtige mit einer weiteren Person einen Hausbriefkasten, kann er unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung
nicht geltend machen, dass ihm ein Schätzungsbescheid, der an diese Adresse adressiert war, nicht zugegangen sei.
2. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass ein Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen muss.
3. Grobe Schätzungsfehler führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids.
4. Kommt der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nach, kann sich die Schätzung am oberen Rahmen orientieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAC-96669
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.02.2008 - 13 K 218/04
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