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StBMag Nr. 12 vom Seite 34

Mehr als ein bloßes Anhängsel

Der Jahresabschluss umfasst nicht nur Bilanz und GuV, sondern auch den Anhang: vier zum Download bereitstehende Beispiele zeigen auf, was veröffentlicht werden muss

Dr. Claus Koss

Der Anhang ist wahrscheinlich der unbeliebteste Bestandteil des Jahresabschlusses. Nach vielen Buchungen sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagespiegel fertiggestellt, abgestimmt und versandfertig für den Mandanten – da fällt dem Sachbearbeiter ein: Etwas fehlt – der Anhang! Hinzu kommt: Zahlen sind für Buchhalter Alltagsgeschäft, beim Anhang sind Formulierungskünste gefragt. Dieser Beitrag zeigt, worauf es beim Anhang ankommt. Ergänzt wird er durch vier Musteranhänge, die für die Leser zum Download bereitstehen, einen für die GmbH und einen für die GmbH & Co. KG, jeweils unterschieden nach den Anforderungen für eine kleine und eine mittelgroße Gesellschaft. Außerdem berücksichtigen dieser Beitrag und die Musteranhänge bereits die weiteren Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

„Eine gute Analyse des Jahresabschlusses beginnt an dessen Ende„, heißt es. Denn der Anhang erläutert, wie der Ersteller auf die in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Zahlen kommt. Es steckt somit mehr in diesen Angaben, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Für den Ersteller des Jahresabschlusses mag der Anhang a...