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Umsatzsteuer | Anspruch auf Verzinsung des Vorsteuer- Vergütungsanspruchs
Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i. V. mit §§ 59 ff. UStDV 1993 beruht auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer” i. S. des § 233a Abs. 1 Satz 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen (Bezug: § 15, § 16, § 18 Abs. 1 bis 4, § 18 Abs. 9 UStG 1993; §§ 59 ff. UStDV; § 37 Abs. 1, § 150 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 155 Abs. 6 a. F., § 167 Abs. 1, § 168, § 233a AO; Art. 52, Art. 58, Art. 59 EGV; Art. 43, Art. 48, Art. 49 EG).
Praxishinweise: Ein Anspruch auf Erstattungszinsen nach § 233a AO entsteht, wenn eine Umsatzsteuerfestsetzung zu einem Unterschiedsbetrag (= Erstattung) führt. Da bei der Festsetzung eines Vergütungsanspruchs die Vorschriften für S. 893Steuerfestsetzungen entsprechend gelten (§ 155 Abs. 6 AO a. F., jetzt: § 155 Abs. 4 AO), handelt es sich bei der Vergütungsfestsetzung um eine Steuerfestsetzung. Dass es sich um eine „negative” Steuer handelt, der keine positive S...