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Aktuelles zur steuerlichen Behandlung von Pensionszusagen
Die steuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen ist in hohem Maße praxisrelevant, jedoch ein streitbefangenes und zunehmend unberechenbares Rechtsgebiet im Spannungsfeld zwischen Rechtsprechung und Anweisungen der Finanzverwaltung . Aktuelle BFH-Urteile und BMF-Schreiben sollen zum Anlass genommen werden, einige Punkte vertieft zu besprechen.
Folgt aus § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG eine Passivierungseinschränkung für „Überversorgungen”?
Welche Probleme resultieren aus der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage?
Wie ist einem Wechsel der Veranlassung bei Pensionszusagen Rechnung zu tragen?
I. Nur-Pension
1. Überversorgung und verdeckte Gewinnausschüttung
An der Behandlung der Nur-Pension (Begünstigter erhält kein laufendes Gehalt, sondern „nur” eine Pensionszusage) zeigen sich exemplarisch die derzeitigen Probleme, die aus der Anwendung der Rechtsinstitute der sog. Überversorgung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG sowie der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG resultieren. Bekanntlich unterscheidet der I. Senat des BFH zwischen beiden Rechtsfragen, wobei der Überversorgung zumindest in der Anwartschaftsphase Vo...