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Neues zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
1. Grundlagen
Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Veräußerungsgewinn in diesem Sinne ist gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Bei einer verdeckten Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der Anteile ihr gemeiner Wert.
2. Einlage mit den Anschaffungskosten
Nach dem (Kurzinfo StuB 2008 S. 849; Vorinstanz: , EFG 2002 S. 1083 = Kurzinfo StuB 2002 S. 1014) ist eine Beteiligung i. S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, mit den Anschaffungskosten einzulegen (im Anschluss an , BFHE 178 S. 418 ff. = BStBl 1996 II S. 684 ff.). Das Gericht weist zunächst darauf ...BStBl II 1996 S. 684 ff.