Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kurz notiert
Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wird verbessert
Nach geltendem Recht sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur eingeschränkt steuerlich abziehbar. Künftig sollen alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich gleichbehandelt werden. Vor diesem Hintergrund sollen ab dem die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen” ist unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.
Beratungen zum Jahresteuergesetz 2009 bringen wichtige Änderungen
Bei den Beratungen am zum JStG 2009 haben Union und SPD u. a. folgende Änderungen vereinbart: Die Regelung zur geplanten Einschränkun...