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Ermäßigter Steuersatz bei Erlösen aus Pferdepensionsverträgen
Wird im Rahmen eines Pferdepensionsvertrags vom Steuerpflichtigen der Gebrauch der Boxen, Reithalle und Außenanlage gewährt, Futter und Einstreu verkauft sowie die Fütterung und Pflege der Pferde übernommen, handelt es sich dabei um Elemente des Dienst,- Miet,- und Kaufvertrags. Solche Einstellungsverträge bilden als Verträge eigener Art ein einheitliches Ganzes, deren Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sind.