Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Bayerisches Landesamt für Steuern 22.10.2008 G 1450.1.1-1 St 31, NWB direkt 48/2008 S. 8
Zerlegung in besonderen Fällen
Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt mit, dass die Regelung des § 33 Abs. 2 GewStG eine Befriedungsfunktion hat und allein nach Maßgabe einer entsprechenden Einigung von Steuerschuldner und -gläubiger durchzuführen ist. Sie ist ein Fall der „Zerlegung in besonderen Fällen” i. S. des § 33 GewStG. Somit kommt der Einigung „unbedingte” Bindungswirkung für das Finanzamt in allen Zerlegungsfällen zu.