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OFD Münster 07.11.2008 S 2210 - 45 - St 22 - 31, NWB direkt 48/2008 S. 6

Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodell

Nach § 20 Abs. 2b EStG ist § 15b EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sinngemäß anzuwenden. Ein vorgefertigtes Konzept i. S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG liegt auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (§ 20 Abs. 2b Satz 2 EStG). Das BMF hat klargestellt, dass § 20 Abs. 2b Satz 2 i. V. mit § 15b EStG nicht anwendbar ist, wenn der Erwerb festverzinslicher Wertpapiere unter Ausweis von Stückzinsen vor dem erfolgt und die positiven Erträge erst nach dem fällig werden. Danach führen die gezahlten Stückzinsen im Erwerbsjahr zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Steuerbelastung unterliegen. Die Zinseinnahmen des Jahres 2009 unterliegen der 25%-igen Abgeltungsteuer. Entsprechendes gilt beim Erwerb von Investmentanteilen unter Zahlung von Zwischengewinnen. Dieser Aussage des...

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