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Sonderausgaben bei Arbeitgeberleistung für die Krankenversicherung
Werden einem privat krankenversicherten Arbeitnehmer nach § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V steuerfreie Arbeitgeberleistungen für die Krankenversicherung der Familienangehörigen gewährt, ist der Sonderausgabenabzug für beide Ehegatten auf den kleinen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG auch dann begrenzt, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst Anspruchsträger des Versicherungsvertrags ist, sondern der Ehegatte den Versicherungsvertrag geschlossen hat. Für Ehegatten eines Arbeitnehmers ist der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch dann eine Leistung für „deren” Krankenversicherung i. S. des § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG, wenn der Zuschuss nicht an sie selbst, sondern an den Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird. Für die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG ist es unerheblich, ob sich der Arbeitgeberzuschuss zugunsten des Ehegatten auswirkt.