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FG München 17.06.2008 6 V 2570/07, NWB direkt 48/2008 S. 2

Zahlungen ins Ausland als gewinnwirksamer Aufwand und vGA

Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten gem. § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, kann das Finanzamt – und ihm folgend auch das FG – zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht. Das Vorliegen einer vGA ist eine für den Steuerpflichtigen nachteilige Tatsache. Die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten – hier Zahlungen ins Ausland ohne ersichtlichen Grund und ohne Nennung des Empfängers – beinhaltet jedoch keine generelle Beweislastumkehr, sondern eine sphärenorientierte Beweisrisikoverteilung.

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