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Referentenentwurf für ein Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar. Künftig sollen – nach dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) – alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich gleichbehandelt werden. Vor diesem Hintergrund sollen ab dem die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Hinweis ▶ Der Gesetzentwurf trägt zugleich den Beschlüssen des , 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 u. a. NWB UAAAC-75762 Rechnung: Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schütze nicht nur da...