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Umsatzsteuer | Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen
Nach dem NWB NAAAC-96360, das als Nachfolgeentscheidung zum NWB PAAAC-76445 ergangen ist, fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser” i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird. – Anmerkung: In diesem Anschlussurteil an eine Entscheidung des EuGH hebt der BFH hervor, dass der EuGH die Herstellung des Hausanschlusses durch das klagende Wasserversorgungsunternehmen – isoliert betrachtet eine sonstige Leistung – ums...