Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fall Albertine und Edmund Kappler
Aufgabe aus der Einkommensteuer
I. Sachverhalt
Dipl.-Ingenieur Edmund Kappler,
geb. am , Inhaber eines Ingenieurbüros für Baustatik und
Bauwesen, und Albertine Kappler, geb. am , sind seit 1978
verheiratet. Die Eheleute bewohnen das in ihrem Eigentum stehende
Einfamilienhaus in Heilbronn, Neckarstr. 40, und leben im gesetzlichen
Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Aus der von den Ehegatten beim
Finanzamt Heilbronn eingereichten Einkommensteuererklärung 2007, den
Steuerakten und den von ihnen erteilten Auskünften ergeben sich die
folgenden Sachverhalte:
1. Persönliche Verhältnisse
Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen:
a) Sohn Friedbert, geb. am , studiert an der Universität Stuttgart Architektur und wird sein Studium zum abschließen. Er besucht seine Familie meistens an den Wochenenden und wird monatlich von seinen Eltern zur Bestreitung seines Lebensunterhalts mit 800 € unterstützt. Er hatte von seinem Großvater ein Sparkonto vererbt bekommen, für das ihm Zinsen für das Kalenderjahr 2007 i. H. von 1 200 € gutgeschrieben worden sind. Zinsabschlagsteuer und ein Solidaritätszuschlag wurden nicht einbehalten, da dem Bankinstitut eine Ni...