Kein Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO nach Aufhebung eines mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden
DDR-Körperschaftsteuerbescheids nach dem Einigungsvertrag
Keine Einschränkung der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 7 VermG für aufgehobene Steuerbescheide durch § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG
Leitsatz
Nach Aufhebung eines mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Körperschaftsteuerbescheids der DDR-Behörden
aus dem Jahr 1964 in 1998 nach Art. 19 Satz 2 Einigungsvertrag besteht kein Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht vereinnahmten
Steuer gem. § 37 Abs. 2 AO. Der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 7 VermG auf den aufgehobenen Steuerbescheid steht die Regelung
des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAC-96124
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 12.08.2008 - 3 K 2037/05
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