Höhe der anzusetzenden Privatnutzung, wenn der Dienstwagen nur einmal wöchentlich für die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz
des Arbeitgebers genutzt wird
Leitsatz
1. Nach § 8 Abs.2 S. 2 EStG erhöht sich der anzusetzende Wert bei Gestellung eines Dienstwagens für die Fahrten Wohnung und
Arbeitsstätte um 0,03% des Listenpreises pro Monat. Dabei handelt es sich um eine typisierende Art der Wertermittlung, die
nur zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
mehr als einmal wöchentlich nutzt.
2. Wird der Dienstwagen nur einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, so hängt dieser Zuschlag
von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten ab.
3. Zur Ermittlung des Zuschlags ist dann eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer
vorzunehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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