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Anteiliger Untergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
Verfügt ein aus mehreren Teilbetrieben bestehender Gewerbebetrieb über einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag gem. § 10a GewStG, geht dieser bei der Veräußerung eines Teilbetriebs anteilig unter. Den Verlustuntergang begründet der BFH mit dem anteiligen Wegfall der Unternehmensidentität.
Der Verlustuntergang erfolgt in dem Umfang, in dem der Verlustvortrag auf den veräußerten Teilbetrieb entfällt; dies kann geschätzt werden, z. B. anhand der von den einzelnen Teilbetrieben erzielten Umsätze.
Beispiel: Teilbetrieb A erzielte Umsätze von 80.000 €, Teilbetrieb B Umsätze von 20.000 €. Bei Veräußerung des Teilbetriebs A geht der Verlustvortrag zu 80 % unter und kann nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen des verbleibenden Teilbetriebs B verrechnet werden.
Hinweis: Solange Tei...