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Ausschüttung bei systemübergreifender Liquidation
Im Falle einer „systemübergreifenden Liquidation” steht der Herstellung der Ausschüttungsbelastung für den Veranlagungszeitraum 2000 infolge einer offenen Ausschüttung nicht entgegen, dass grundsätzlich für den Veranlagungszeitraum 2001 das neue Körperschaftsteuerrecht Anwendung findet.