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Ausländische Schachteldividenden bei inländischer Organschaft
Die Steuerbefreiung nach dem internationalen Schachtelprinzip eines DBA kommt unter Geltung des § 15 Nr. 2 KStG i. d. F. des UntStFG v. 20. 12. 2001 bei Gewinnausschüttungen an eine Organgesellschaft auf Ebene des Organträgers nicht zum Tragen, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen beteiligt sind.