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Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG
Die Neuregelung der Anspruchsberechtigung von Ausländern hinsichtlich des Kindergeldes durch § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. (BGBl 2006 I S. 2915) ist verfassungsgemäß. Die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG zur Änderung von § 62 Abs. 2 EStG v. ist auf Kindergeldfestsetzungen des Jahres 2006 anwendbar.