Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 14.08.2008 13 K 2604/04, NWB direkt 47/2008 S. 3

Anwendung von § 68 FGO bei Haftungsbescheiden

§ 68 FGO gilt auch für Ermessensverwaltungsakte. Der Begriff der Änderung in § 68 FGO entspricht nicht dem Begriff der Änderung nach der AO, sondern umfasst auch andere Formen der Korrektur, wie z. B. die Rücknahme und den Widerruf nach den §§ 130, 131 AO. Haftungsbescheide, die nach §§ 130 ff. AO korrigiert werden, werden nach § 68 FGO zum Gegenstand eines anhängigen Klageverfahrens.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen