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Unterschiedliche Bewertung von in- und ausländischen Personengesellschaften
Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit
Im August 2006 hatte das FG Hamburg dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt, wenn im Rahmen der Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften die Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft mit einem niedrigeren Wert erfolgt als die Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat. Zu diesem Vorabentscheidungsersuchen hat jetzt der EuGH mit Stellung bezogen. Auch wenn diese Entscheidung zur Vermögensteuer ergangen ist, ist sie gleichwohl von Interesse, da die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin relevant sind.
Ausgangsverfahren
Klägerin des Verfahrens ist eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland, die u. a. an einer spanischen Kommanditgesellschaft beteiligt ist. In dem Verfahren geht es um die Feststellung des Werts der Anteile an der Klägerin, um die Höhe der Vermögensteuer für das Jahr 1988 für die 100%ige Mutter-KG zu bestimmen. Das beklagte Finanzamt hatte für diese Feststellung nicht nur den Vermögenswert, also den...